Liebe Eltern, liebe Reitschülerinnen und Reitschüler,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, gilt ab Montag ,dem 15.11.2021 in Berlin und Brandenburg die 2G-Regel!
Dies bedeutet, dass Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr davon unberührt bleiben. Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen zum Besuch des Reitunterrichts einen aktuellen Negativtest vorzeigen, alternativ eine Bescheinigung aus der Schule (nicht älter als 48 Stunden), dass sie dort negativ getestet wurden.

Es gilt jederzeit Maskenpflicht, außer auf dem Pferd. Bitte tragen Sie Handschuhe.

Der Coronabogen ist für jeden, der die Anlage betritt ausgefüllt und in Papierform vor der Reitstunde abzugeben.

Alle Personen ab 18 Jahren, egal ob Reiter oder Begleitperson, müssen sich an die 2G – Regel halten! Dies bedeutet genesen (positives PCR-Ergebnis muss mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage zurückliegen), oder vollständig geimpft (2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen).

Wir möchten Sie ausdrücklich bitten, sich weiterhin an die bisher bekannten Hygieneregeln zu halten. Unser Hygienekonzept finden Sie auf der Homepage: www.reitschule-sinka.de/index.php/neuigkeiten/695-corona-zusammenfassung 
Der Reitplan wird täglich angepasst. Das Reiterstübchen bleibt weiterhin geschlossen. Der Aufenthalt von Begleitpersonen ist nach wie vor auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren! Sollten dennoch Begleitpersonen von sehr jungen Reitschüler*innen erforderlich sein, so ist dies nur unter Einhaltung der 2G- Regel möglich. Begleitpersonen legen auch einen ausgefüllten Coronabogen in Papierform vor und tragen auf der gesamten Anlage immer eine Maske.

Wir möchten uns nochmals herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken bedanken!

 

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